Zuwendungen / Spenden

Das Verfahren – Hilfe, die ankommt!

I. Grundsätzliches

Zweck der Stiftung ist die langfristige Absicherung der ehrenamtlichen Arbeit des Tafel Köln e.V.. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird leider immer größer, die Zahl der Bedürftigen steigt stetig an und damit auch die Aufgabenstellung des Tafel Köln e.V. Mit einer Zuwendung tragen Sie nachhaltig zur finanziellen Absicherung dieser so wichtigen Aufgabe bei. Eine Geldzuwendung kann dabei zum einen im Wege der Zustiftung zum Kapitalstock oder als Spende erfolgen. Eine Zustiftung bleibt dauerhaft und in ihrem vollen Umfang im Stiftungskapital erhalten. Eine Spende hingegen ist durch die Stiftung zeitnah zur Unterstützung des Tafel Köln e.V. zu verwenden.
Jede Zuwendung arbeitet weiter für den festgelegten Stiftungszweck zugunsten des Tafel Köln e.V. Auch die kleinste Zuwendung hilft, die für die Zukunftsabsicherung erforderliche Kapitalausstattung auszubauen und trägt damit bei, die im Sozialgefüge unserer Stadt so notwendige und unersetzliche Tafel-Arbeit zu erhalten.

II. Die Geldzuwendung

Der einfachste und direkteste Weg einer Zuwendung ist dabei die Überweisung auf das Konto der Stiftung. Geben Sie dabei bitte als Verwendungszweck entweder „Spende“ oder „Zustiftung zum Kapitalstock“ sowie Ihre Anschrift an.

Stiftungskonto der Kölner Tafel Stiftung:
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE 81 3705 0198 1920 21 21 21
BIC: COLSDE 33

Zusätzliche Information und Ansprechpartner finden Sie auch unter der Rubrik „Stiftungskonto“

III. Die Testamentsspende

Auch im Wege eines Testaments können Sie durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis die Kölner Tafel Stiftung mit einer Zustiftung bedenken, sei es in Form eines Barbetrags oder anderer Gegenstände Ihres Vermögens.
Eine solche testamentarische Zuwendung
a) gibt Ihnen die Möglichkeit auch mit Ihrem letzten Willen Gutes zu tun;
b) kommt ohne Abzüge durch die Erbschaftssteuer hilfebedürftigen Menschen zu Gute;
c) verhindert, dass der Nachlass anonym in der Staatskasse untergeht, falls Sie keine erbberechtigten Angehörigen haben;
d) kann bei geschickter Ausgestaltung auch dazu beitragen, die Steuerlast für Ihre sonstigen Erben zu mindern.

IV. Die Zuwendungsbestätigung

Die Kölner Tafel Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige Zwecke und ist daher befugt Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Somit erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Zustiftungen auch steuerlich geltend zu machen. Zuwendungen bis zu einer Höhe von 300,– Euro können Sie dabei mit Hilfe des Überweisungsträgers gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Bei allen Zustiftungen über 300,– Euro sowie auf Wunsch auch bei Beträgen über 50,– Euro erhalten Sie unmittelbar vom Stiftungsmanagement die entsprechende Zuwendungsbestätigung.

V. Haben Sie Fragen?

Fragen zur Durchführung von Zustiftungen beantwortet Ihnen gern unser Vorstandvorsitzender Notar Dr. Frank Ellenbeck, Tel.: 0221-9201100, E-Mail: fellenbeck@notare-speck-ellenbeck.de.

Für alles rund um das Thema Zuwendungsbestätigungen dürfen Sie sich auch gerne an Frau Anja Schmidt wenden, Stiftungsmanagerin der Sparkasse KölnBonn,
Tel.: 0221-226-52116, E-Mail: anja.schmidt@sparkasse-koelnbonn.de