Anerkennungsurkunde

Anerkennung als selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Köln am 30. Juli 2010 durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stiftung ist berechtigt, für Zustiftungen und Spenden die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugeführt werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs.1 EStDV) auszustellen.